Ob eine Auffangwanne erforderlich ist, hängt von der Wassergefährdungsklasse (WGK), der gelagerten Menge flüssiger Gefahrstoffe und den örtlichen Gegebenheiten ab. Maßgeblich ist die AwSV, ergänzende technische Regeln sowie eine Gefährdungsbeurteilung.
Wassergefährdungsklassen (WGK)
Die Mengengrenzen, ab denen eine Auffangwanne erforderlich wird, variieren je nach Wassergefährdungsklasse und den gesetzlichen Vorgaben.
Die Wassergefährdungsklasse (WGK) beschreibt, wie stark ein Stoff oder Gemisch Gewässer gefährden kann. Sie ist eine zentrale Grundlage dafür, ob und ab welchen Mengen eine Auffangwanne erforderlich wird. Maßgeblich ist die Einstufung nach der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) – Die WGK finden Sie meist im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Stoffes.
Aus der AwSV ergeben sich drei Wassergefährdungsklassen:
| WGK 1 | schwach wassergefährdend |
| WGK 2 | deutlich wassergefährdend |
| WGK 3 | stark wassergefährdend |
Die allgemeine Regel
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Auffangwanne bei schwach wassergefährdenden Stoffen (WGK 1) erforderlich, wenn insgesamt mehr als 1000 Liter gelagert werden.
Voraussetzung ist, dass der Lagerort geeignet ist, also über einen flüssigkeitsdichten Boden und eine rechtzeitige Leckageerkennung verfügt.
Ist der Lagerort nicht entsprechend vorbereitet, gelten für WGK 1 die gleichen Anforderungen wie für WGK 2 und WGK 3. In diesem Fall ist bereits ab 220 Litern eine Auffangwanne erforderlich (AwSV § 39).
In Wasserschutzgebieten ist die vollständige Rückhaltung des gesamten Lagervolumens vorgeschrieben! Zusätzlich können bauliche Maßnahmen, Genehmigungen oder behördliche Prüfungen erforderlich werden.
Die konkreten Vorgaben variieren je nach Schutzgebiet und Landesrecht und sollten mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus der AwSV sowie aus der TRGS 510 für den Umgang mit flüssigen Gefahrstoffen.
Wenn Sie Hilfe beim einordnen eines Stoffes benötigen, können Sie neben dem Sicherheitsdatenblatt auch einen Blick in Rigoletto werfen - eine Online-Datenbank des Umwelt Bundesamts.
In der Datenbank finden Sie Informationen zu vielen Stoffen & Gemischen und deren WGK.
Pflicht aus der Gefährdungsbeurteilung
Auch wenn keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht genannt ist, kann sich die Notwendigkeit einer Auffangwanne aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben – insbesondere bei entzündbaren oder gesundheitsgefährdenden Flüssigkeiten.
Daher sollte man sich immer die Frage stellen: ist eine Auffangwanne schlichtweg sinnvoll?
Auffangvolumen berechnen
Ob eine Auffangwanne erforderlich ist, ist der erste Schritt – entscheidend ist danach das richtige Auffangvolumen. Wie das notwendige Volumen konkret ermittelt wird, erklären wir hier im Detail.
Auffangvolumen einer Auffangwanne berechnenPassende Auffangwanne auswählen
Haben Sie festgestellt, dass Sie eine Auffangwanne benötigen? Ob für Fässer, IBC oder Kleingebinde - im Shop finden Sie geprüfte Auffangwannen für unterschiedliche Anwendungen, Gebinde und Volumina.
Zur passenden AuffangwanneWeitere Informationen zur Auswahl, Berechnung des Auffangvolumens und technischen Anforderungen finden Sie im Ratgeber rund um Auffangwannen.