Gesetzliche Grundlagen für Auffangwannen
Die wichtigsten Vorschriften für Auffangwannen bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe. |
WHG, AwSV, TRGS 510
Die Rolle von Auffangwannen bei der Gefahrstofflagerung
Der Schutz der Umwelt ist in Deutschland verfassungsrechtlich verankert. Daraus leitet sich für Unternehmen die Verpflichtung ab, wassergefährdende Stoffe so zu lagern, dass keine Beeinträchtigung von Böden und Gewässern entsteht.
WHG, AwSV sowie technische Regeln wie TRGS 510 und StawaR konkretisieren diese Vorgaben. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über die maßgeblichen Regelwerke für Auffangwannen und deren Pflicht und Einsatz bei der Gefahrstofflagerung.
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich allgemein auf Auffangwannen. In unserem Shop bieten wir aktuell Stahl-Auffangwannen an.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Grundlage
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet die übergeordnete rechtliche Grundlage für den Schutz von Gewässern in Deutschland. Es verpflichtet dazu, Gewässerverunreinigungen zu vermeiden und Beeinträchtigungen der Wasserbeschaffenheit zu verhindern.
Das WHG definiert grundlegende Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und schafft die Basis für weiterführende Verordnungen wie die AwSV.
Besondere Anforderungen gelten in Wasserschutzgebieten. Zudem sieht das WHG eine Haftung bei Schäden durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vor.
AwSV – zentrale Vorschrift für Auffangwannen
Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) konkretisiert die Vorgaben des WHG für Bau und Betrieb von Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden.
Sie schreibt Rückhalteeinrichtungen – darunter Auffangwannen – überall dort vor, wo wassergefährdende Stoffe austreten, verschüttet werden oder auslaufen können.
Betroffen sind insbesondere Lagerbereiche für Fässer, Kanister, IBC oder Tanks sowie Abfüll- und Umschlagplätze.
Die konkrete Ausgestaltung der Rückhaltung – etwa in Bezug auf Volumen oder Ausführung – ergibt sich aus weiteren Bestimmungen der AwSV und wird durch technische Regeln ergänzt.
Der Betreiber ist verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß zu betreiben und regelmäßig zu prüfen, dass keine Mängel vorliegen, die zu einer Freisetzung wassergefährdender Stoffe führen können (§ 46 AwSV).
Wann eine Auffangwanne konkret erforderlich ist und wie das notwendige Auffangvolumen berechnet wird, erläutern wir in den folgenden Themenbereichen.
AwSV-Merkblatt
Nachfolgend stellen wir ein Merkblatt gemäß AwSV zur Verfügung, das als Aushang an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen genutzt werden kann.
Technische Anforderungen an Auffangwannen
Die AwSV fordert, dass Rückhalteeinrichtungen – darunter Auffangwannen – so ausgeführt sein müssen, dass wassergefährdende Stoffe sicher zurückgehalten werden.
Die konkreten technischen Anforderungen an Bauart, Dichtheit, Material, Rückhaltevolumen und Beständigkeit werden in der Anlage 17 der AwSV (StawaR – Stahlwannenrichtlinie) näher beschrieben.
Diese Vorgaben betreffen insbesondere:
- Dichtheit und Ausführung der Schweißverbindungen
- Materialanforderungen und Korrosionsschutz
- Berechnung des Rückhaltevolumens
- Beständigkeit gegenüber dem gelagerten Stoff
Wie diese Anforderungen konstruktiv umgesetzt werden und welche Qualitätsprüfungen bei der Herstellung erfolgen, erläutern wir auf der folgenden Seite:
TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wie Fässern, Kanistern oder IBC.
Sie ergänzt die wasserrechtlichen Vorgaben der AwSV um arbeitsschutzrechtliche Aspekte, insbesondere zur sicheren Organisation von Lagerbereichen und zum Umgang mit Leckagen.
Im Zusammenhang mit Auffangwannen ist vor allem die sichere Rückhaltung ausgelaufener Flüssigkeiten sowie die geeignete Gestaltung des Lagerbereichs relevant.
Verantwortung von Betreibern und Herstellern
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen tragen Betreiber und Hersteller unterschiedliche Verantwortlichkeiten.
Pflichten des Betreibers:
- ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage
- regelmäßige Überprüfung auf Mängel
- Einhaltung von AwSV- und TRGS-Vorgaben
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Hinweise zur fachgerechten Aufstellung und zum Betrieb von Auffangwannen sowie ein Prüfungsformular finden Sie im entsprechenden Themenbereich.
Verantwortung des Herstellers:
- konstruktive Eignung der Auffangwanne
- Einhaltung technischer Vorgaben (z. B. Anlage 17 AwSV)
- Nachweis der Dichtheit und Materialbeständigkeit
- fachgerechte Fertigung
Die konkrete technische Ausführung und Qualitätssicherung bei der Herstellung erläutern wir im folgenden Bereich: Herstellung & Qualitätsprüfung von Auffangwannen
Passende Auffangwanne auswählen
Die Auswahl einer geeigneten Auffangwanne richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Wassergefährdungsklasse des Stoffes sowie der gelagerten Menge.
In unserer Hauptkategorie finden Sie Auffangwannen für unterschiedliche Anwendungen – von Fass- und IBC-Lagerung bis hin zu befahrbaren Ausführungen.
Zur Kategorie AuffangwannenAlle Themen rund um Herstellung, Materialwahl, Volumenberechnung und Einsatz von Auffangwannen sind im Ratgeber für Auffangwannen zusammengefasst.